Ihre Fachanwältin in Fürth und der Region

 

Familienrecht ist nicht nur das Werkzeug zur Bewältigung einer Trennungskrise, sondern auch die vorausschauende Gestaltung von Ehe-, Lebenspartnerschaft-  bzw. Erbverträgen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Bei Trennung und Scheidung sowie Beendigung von Lebenspartnerschaften mit all den davon abhängigen Fragen wie Unterhalt, Verbleib der Kinder und elterliche Sorge, Wohnungszuweisung, Güterrecht – also die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung – bin ich die erfahrende Ansprechpartnerin für Sie. 

In besonders belastenden Situationen wie Eilverfahren, z. B. wegen Wohnungszuweisung oder Gewaltschutz, und bei der Klärung des Umgangs mit den Kindern stehe ich Ihnen zur Seite. 
Mein Leitsatz lautet: „So vermittelnd wie möglich, so hart wie nötig.“
Gemäß diesem Motto erarbeiten wir gemeinsam Schritt für Schritt die Lösung der anstehenden Probleme. Dabei betrachte ich alle juristischen Fragen auch aus wirtschaftlicher Sicht und informiere Sie über die Kosten verschiedener Vorgehensweisen sowie die Möglichkeiten und Voraussetzungen, staatliche Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. 
Schnell und unbürokratisch verhelfe ich Ihnen zu Terminen bei Notaren und Jugendämtern. Auf Wunsch nenne ich Ihnen zusätzlich andere Einrichtungen, die über die rechtliche Seite hinaus Hilfestellung liefern können.
Auch im internationalen Familienrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, dabei können wir uns auch auf Englisch, Französisch und Neugriechisch verständigen.