Was ist Familienrecht?
Als Fachanwältin für Familienrecht kümmere ich mich für Sie um die Fertigung von Eheverträgen, sowohl bei Eheschließung als auch in der Zeit der Trennung, außerdem berate ich Sie hinsichtlich aller Fragen der Trennung und Scheidung aus familienrechtlicher Sicht sowie zu den hieraus resultierenden Konflikten hinsichtlich der Kinder.
Hierzu gehört das Thema Unterhalt, wobei nicht nur Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder und die Düsseldorfer Tabelle eine Rolle spielen, sondern auch der Trennungsunterhalt bzw. der nacheheliche Unterhalt für den Ehegatten, darüber hinaus der Unterhalt für die Eltern und für die Mutter eines nichtehelichen Kindes. Letzterer umfasst auch Zahlungen für die Erstausstattung des Kindes und eventuelle Entbindungskosten. Im Streitfall brauchen Sie einen Anwalt, der Ihren Unterhaltsantrag beim Familiengericht einreicht.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die elterliche Sorge für das Kind, diese umfasst das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Verantwortung für schulische Belange, für die religiöse Erziehung, für finanzielle Angelegenheiten des Kindes und – ein ganz wichtiges Thema – die medizinische Versorgung. Wenn hier Uneinigkeit zwischen den Eltern besteht, kann zunächst das Jugendamt vermitteln, wenn dort aber keine einvernehmliche Regelung zum Sorgerecht von den Eltern gefunden werden kann, müssen Anträge beim Familiengericht gestellt werden, was am besten durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfolgen sollte.
Der Umgang mit dem Kind, also die Pflicht und das Recht, sein Kind zu sehen, auch Besuchsrecht genannt, und die Pflicht, dem getrenntlebenden Partner das Kind für diesen Umgang zur Verfügung zu stellen, sind ebenfalls Teil der familienrechtlichen Beratung. Auch hier gilt, dass zunächst das Jugendamt vermittelt, wenn dort aber keine einvernehmliche Regelung zum Umgangsrecht von den Eltern gefunden werden kann, müssen Anträge beim Familiengericht gestellt werden, was am besten durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfolgen sollte.
Häufig kommt es im Rahmen der Trennung auch zu Konflikten innerhalb der Familie, die ein Vorgehen in Form von Platzverweisen und Kontaktverboten nach dem Gewaltschutz-Gesetz erforderlich machen.
Auch bei diesem Thema bin ich als Fachanwältin für Familienrecht Ihr idealer Ansprechpartner.
Schließlich geht es nach Ablauf des Trennungsjahres im Rahmen der Scheidung im gerichtlichen Verfahren noch um die Auseinandersetzung von Rentenanwartschaften, Versorgungsausgleich genannt, sowie um das Güterrecht, d.h. die Aufteilung des Vermögens, Zugewinnausgleich genannt. Dieser umfasst nicht nur die Aufteilung von gemeinsamen Konten und Geldanlagen und den Haushalt, sondern auch die Frage, wie mit einer gemeinsamen Immobilie und darauf lastenden Schulden zu verfahren ist. Auch Vermögen im Ausland kann beim Zugewinn auszugleichen sein.
Aufgrund der vielfachen internationalen Verflechtungen spielt auch das internationale Familienrecht eine immer größere Rolle.
Meine Fachkenntnisse im Familienrecht, ob Zugewinn, elterliche Sorge, Umgang, Scheidung und Versorgungsausgleich oder Unterhalt, sowohl im deutschen Familienrecht als auch im internationalen Familienrecht halte ich durch regelmäßige Fortbildungen aufrecht und erweitere sie ständig. Ich trage die von den Anwaltskammern verliehene Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ als Nachweis meiner besonderen Qualifikation im Bereich Familienrecht.
Für Rat und Tat bei Trennung, Scheidung und Elternkonflikten sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.
Auch zum Thema Erbrecht und Testament sowie zur Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht berate ich Sie gern.